Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner.
- Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Mieter gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Mieters davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Vermieters erhöht.
- Rechnungen des Vermieters sind im Voraus bei Buchung über die jeweiligen Internetprotale oder vor Ort in Bar ohne Abzug zahlbar.
- Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
- Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Mieters (Abbestellung, Stornierung)
- Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter in Textform ausübt.
- Bei vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
- Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag.
5. Rücktritt des Vermieters
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).